So, seit kurzem wird öffentlich nach einem Clubfan gefahndet. Interessanterweise spielt die Exekutive mal wieder die ganz große Geige und kommt mit folgender Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11530/4495015
Hört sich natürlich sehr dramatisch an, zumindest in der Überschrift. Im Text ist vom justiziabel wichtigen Begriff "schwer" natürlich nix mehr zu lesen. Auf einmal geht es nur noch um eine "erhebliche" Verletzung. Immer noch schlimm genug, mag so manche Schnatterente denken u d rechtfertigt auf jeden Fall die öffentliche Fahndung.
Aber klicken wir doch einfach mal auf den link in derselben Mitteilung (wie schön, dass man alles ad hoc referenzieren kann), was war denn damals in BO überhaupt passiert? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11530/4262839
Also genau 2 Tage danach besagte der Einsatzbericht: "Eine Beamtin wurde durch einen Dosenwurf leicht am Kopf verletzt, konnte aber weiter Dienst versehen."
Von "leicht" zu "erheblich" zu "schwer".... welche Exekutive beugt hier gerade die Judikative dazu, eine Öffentlichkeitsfahndung einzuleiten?
*paging Fanhilfe*
bwg
bbp